Checkliste » Einkommenssteuererklärung
Um Ihre Einkommenssteuererklärung bestmöglich zu erstellen sind wir als Lohnsteuerhilfeverein natürlich auch auf Ihre Hilfe angewiesen. Nach einem persönlichen und individuellen Gespräch mit Ihnen, wissen wir genau welche Unterlagen benötigt werden. Sie können uns die erforderliche Dokumente natürlich auch per Email oder Post zukommen lassen, hier erhalten Sie unsere Kontaktdetails. Bitte denken Sie daran, dass je mehr Belege Sie für Ihre Ausgaben vorzeigen können, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Steuererstattung! Sie erhalten schon nach wenigen Tagen ein Ergebnisbericht, aus dem der konkrete Steuerbetrag herausgeht.
Die folgenden Unterlagen sind je nach Steuerart erforderlich, bitte bringen Sie diese zum Termin mit! Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Dokumente Sie benötigen können Sie uns gerne unter 0221 – 611 613 und unter 02191 – 114 43 kontaktieren. Unser Team ist Ihnen behilflich bei der Zusammenstellung der Unterlagen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Einkünfte
– Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
– Nachweis über Zeiten der Nichtbeschäftigung z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld etc.
– Rentenbescheid (private und betriebliche Altersrente)
– Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
– Etwaige Abfindungen
Werbungskosten
– Beiträge zur Gewerkschaft
– Reise- und Fortbildungskosten
– Arbeitszimmer
– Bewerbungskosten
– Arbeitsgeberbestätigung über Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit oder Abwesenheit bei mehr als 8 Stunden
– Arbeitsmittel wie Berufskleidung, Fachliteratur u.ä.
Außergewöhnliche Belastungen
– Krankheitskosten z.B. Medikamente, Zahnarzt, Brille u.ä.
– Beerdigungskosten
– Nachweis über Behinderung
– Unterhaltsleistungen
Sonderausgaben
– Spendenbescheinigungen
– Beiträge zur Basis-Krankenversicherung
– Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung
– Private Versicherungen wie Haftpflicht, KFZ, Lebensversicherung u.ä.
Schon gewusst für Ihre Einkommenssteuererklärung 2017 ?
Nachweise für Spenden oder Mitgliedsbeiträge müssen künftig nicht mehr eingereicht werden. Aufheben muss man sie allerdings trotzdem. „Das Finanzamt kann die Unterlagen bei Bedarf jederzeit anfordern“!
Auch das ist neu für Ihre Einkommenssteuererklärung!
Fordert das Finanzamt ausnahmsweise Belege an, dürfen Sie diese auch elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Das gilt zum Beispiel für Bescheinigungen der Kapitalertragssteuer (§ 45a EStG).